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Artikel vom 12. September 2019

Wahl der Rechtsform: “Die vermeintlich günstigste Variante kann sich leicht als teurer Fehlgriff erweisen”

Wahl der Rechtsform

Am Anfang steht die Entscheidung: Spätere Änderungen der Rechtsform sind zwar möglich, aber häufig ziemlich aufwendig. Foto: Kyle Glenn via unsplash.com

Eine wichtige Entscheidung, die meist zu Beginn des Gründungsvorhabens getroffen werden muss, ist die Wahl der Rechtsform. GbR, GmbH, UG… manche Unternehmensformen sind vorteilhafter für bestimmte Branchen und Geschäftsideen als andere. Aber welche Vor- und Nachteile gibt es genau? Und welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden?

Maik Wiesner arbeitet als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei Rödl & Partner und ist zudem Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht an der Hochschule Fresenius. Für unser hei.gründerfrühstück im September gibt er einen ersten Überblick über die möglichen Rechtsformen einer Gründung und ihre Vor- und Nachteile. Wir haben ihm vorab drei Fragen gestellt.

Welches sind die wichtigsten Fragen oder Themen, die man als Gründer vor der Wahl einer Rechtsform klären sollte?

Die wichtigste Frage ist: Welche Rechtsform passt für mich und mein Vorhaben. Daran schließen sich dann natürlich viele weitere Fragestellungen an wie das Thema Haftung, die Finanzierungsmöglichkeiten, die Höhe der Kostenbelastung aber auch bereits spätere Themen wie die Flexibilität für Strukturänderungen. Hierbei gilt: die zunächst vermeintlich günstigste Variante kann sich leicht als teurer Fehlgriff erweisen.

Rechtsform

Maik Wiesner ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei Rödl & Partner. Foto: privat

Viele klassische Gründer starten ihr Vorhaben erst einmal allein. Worauf ist in diesem Fall bei der Wahl der Rechtsform zu achten?

Jeder Gründer muss wissen, dass er zwangsläufig eine Rechtsform erhält – ob er nun will oder nicht. Wählt der Gründer keine Rechtsform aus, weist das Gesetz ihm eine zu. Der gesetzliche Grundfall des Einzelunternehmers bedeutet dann bereits eine unbeschränkte Haftung mit dem eigenen Privatvermögen. Ein „Loslegen“ ohne eigene Rechtsformwahl ist daher auch immer eine Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform.

Welchen Tipp geben Sie Gründern generell mit Blick auf die Wahl der Rechtsform mit auf den Weg?

Denkt nicht nur an heute, sondern auch an morgen und übermorgen. Die gewählte Rechtsform sollte nicht nur jetzt passen, sondern bestenfalls auch in Zukunft. Spätere Änderungen der Rechtsform sind zwar möglich, aber häufig ziemlich aufwendig.

Vielen Dank für den ersten Einblick! Wir freuen uns schon sehr auf das hei.gründerfrühstück mit Ihnen.

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