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Artikel vom 10. Februar 2022

Finanzierung für Gründende: Was ist der Hamburg Kredit Gründung und Nachfolge (GuN)?

HamburgKredit Gründung und Nachfolge

Günstige Konditionen für Gründer_innen bietet der HamburgKredit Gründung und Nachfolge der BG und IFB. Foto: Bruce Mars via Unsplash

Auf der Suche nach einer passenden Finanzierung für das eigene Gründungsvorhaben oder eine Geschäftsübernahme stoßen Gründende in Hamburg häufig auf den HamburgKredit Gründung und Nachfolge – kurz GuN genannt. Um zu klären, für wen dieser Kredit geeignet ist und die dazugehörigen Begrifflichkeiten auch für „Bank-Laien“ verständlich zu machen, haben wir mit Eike Carita Reimers und Katja Schütt von der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg gesprochen. Die beiden Beraterinnen helfen Gründenden und Unternehmensnachfolger_innen dabei, geeignete Kredite für ihre Investitionen und Betriebsmittel zu finden. Die BürgschaftsGemeinschaft Hamburg (nachfolgend BG) und die Investitions- und Förderbank Hamburg (nachfolgend IFB) verfügen über ein attraktives Darlehensprogramm, den sogenannten HamburgKredit Gründung und Nachfolge. Es können Investitionen und Betriebsmittel für eine Gründung, eine tätige Beteiligung oder eine komplette Übernahme eines Unternehmens zu günstigen und risikogerechten Konditionen finanziert werden. Voraussetzung ist, dass die Kreditnehmer_innen noch nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sind.

Was genau ist eine „tätige Beteiligung“?

Bei einer „tätigen Beteiligung“ handelt es sich um den Erwerb von Anteilen an einem bestehenden Unternehmen, welches bereits erfolgreich am Markt besteht. Die Anteile eines Unternehmens können einer/mehreren natürlichen oder juristischen Person/en gehören. Bei einer tätigen Beteiligung gibt einer dieser Personen einen Anteil an einem Unternehmen ab oder steigt komplett aus dem Unternehmen aus.

Bei der Finanzierung einer tätigen Beteiligung ist für Hausbanken und Förderinstitute immer wichtig, dass sie durch die tätige Beteiligung auch zukünftig einen Einfluss in die Geschäftsführung (z.B. durch den Erhalt einer Geschäftsführungsbefugnis) haben.

Was versteht man unter „risikogerechten Konditionen“?

Die Konditionen im Förderprogramm HamburgKredit Gründung und Nachfolge sind abhängig von der Bonität der Gründer_innen/des Unternehmens. Um die Bonität einzuschätzen, wird ein sogenanntes Rating erstellt. Je besser das Rating und somit die Bonität, je günstiger die Konditionen. Bei Kreditbeträgen bis € 250.000,00 spielt die Bonität keine Rolle und der Zinssatz ist bonitätsunabhängig (für alle Antragsteller_innen einheitlich).

Was ist eine „Ausfallbürgschaft“?

Hausbanken verlangen in der Regel bei der Bereitstellung eines Darlehens eine entsprechend werthaltige Sicherheit. Die Ausfallbürgschaft der BG stellt eine Kreditsicherheit dar – eine Bürgschaft. Die BG haftet über eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Bank, die Ihnen ein Darlehen zur Umsetzung des Gründungsvorhaben zur Verfügung stellt. Diese Sicherheit wird von der Bank in Anspruch genommen, wenn ein Kreditnehmer seinen Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und der Kredit gekündigt werden muss. Die BG leistet bei einem Ausfall eine Zahlung an die Bank.

Was ist eine „Zinssubvention“?

Die Stadt Hamburg fördert Gründungsvorhaben und stellt hierfür Mittel zur Verfügung, sodass die Zinssätze günstiger angeboten werden können.

Was sind „Anlaufkosten“?

Jede Gründung und jedes Vorhaben muss geplant und am Markt eingeführt werden, auch neue Kund_innen werden erst Schrittweise gewonnen. Der Zeitraum bis man ausreichend Einnahmen hat und am Markt bekannt/etabliert ist, wird als „Anlaufphase“ bezeichnet. In der Anlaufphase können die Kosten (z.B. Mieten oder Personalkosten) noch nicht vollständig durch Einnahmen gedeckt werden. Diese Kosten können über ein Darlehen finanziert werden.

Was für Entgelte gibt es bei diesem Kredit?

Bei dem Förderprogramm HamburgKredit Gründung und Nachfolge wird ein Zinssatz berechnet. Eine separate Gebühr für die inkludierte Ausfallbürgschaft fällt nicht an. Ganz im Gegenteil: Bei Existenzgründungen im Handwerk kann ein Tilgungszuschuss von € 5.000,00 bei Schaffung eines neuen Ausbildungsplatzes beantragt werden.

Welche Vorteile bietet das Förderprogramm HamburgKredit Gründung und Nachfolge?

Sie können zwischen unterschiedlichen Laufzeiten (5, 7, 8 oder 10 Jahre) wählen und sichern sich während der gesamten Laufzeit den günstigen Zinssatz. Alle Laufzeiten enthalten eine tilgungsfreie Zeit, d.h. Sie beginnen mit der Darlehenstilgung frühestens im zweiten Jahr. Bis dahin werden lediglich die Zinsen fällig. Auch für spätere Wachstumsfinanzierungen sichern Sie sich bereits einen Finanzierungs- und Ansprechpartner am Standort Hamburg.

Eike Carita Reimers

Eike Carita Reimers von der BG. Foto: BG

Katja Schütt

Katja Schütt von der BG. Foto: BG

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bg-hamburg.de oder direkt bei Eike Carita Reimers, Tel. 040 611 700 61, E-Mail: e.reimers@bg-hamburg.de oder Katja Schütt, Tel. 040 611 700 26, E-Mail: k.schuett@bg-hamburg.de

 

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