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Artikel vom 28. March 2017

“Die Haftung zu begrenzen ist irre schwer” – Rechtliche Aspekte der Existenzgründung

Im hei.scheckheft sind auch Seminare der Referenten vom hei.gründerfrühstück im März zu finden

Im hei.scheckheft finden sich viele Seminare zum Thema “Zahlen, Recht & Absicherung”. Foto: hei. Hamburger ExistenzgründungsInitiative

Beim hei.gründerfrühstück im März ging es diesmal um rechtliche Aspekte der Existenzgründung. Gleich zwei Referenten waren gekommen, um Fragen zu beantworten. Sie gaben einen ersten Einblick in die Themen Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht sowie Rechtsform, Verträge und AGB. Ralph Sendler, Rechtsanwalt bei BOTHRECHTSANWÄLTE und Seminaranbieter im hei.scheckheft sowie Sebastian Hofacker, Rechtsanwalt für Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht und ebenfalls Seminaranbieter der hei. nahmen sich ausgiebig Zeit, um den Gründern vor Ort weiterzuhelfen.

Die Wahl der Rechtsform sollte nicht überbewertet werden

Zunächst widmete sich Ralph Sendler allgemeinen rechtlichen Fragen der Existenzgründung. Eine der ersten Fragen war die Wahl der Rechtsform. GbR, GmbH, UG oder OHG? “Die Wahl der Rechtsform sollte nicht überbewertet werden”, rät RA Sendler. Abhängig vom Haftungsumfang, dem eigenen Startkapital sowie weiteren formalen Aspekten sollte entschieden werden. Aber: “Die UG ist im Geschäftsverkehr keine sehr angesehene Rechtsform”, weiß Sendler aus seiner Erfahrung in der Beratung von Existenzgründern. “Da die Haftung bei dieser Rechtsform stark beschränkt ist, ist sie bei Geschäftspartnern nicht sehr beliebt”. Weiter ging es mit dem Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). “Im Geschäftsverhältnis mit dem Verbraucher sind AGB ratsam. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass hier im Zweifelsfall immer der sehr strenge Verbraucherschutz Vorrang hat”, so Sendler. Auch sollten seiner Empfehlung nach die AGB immer auf der Website des eigenen Unternehmens auftauchen.

Verträge schließen, Haftung begrenzen

Ein weiterer Tipp des Experten: “Wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, ist es essentiell, dass immer der vollständige Name darunter steht”. Klingt zunächst banal – aber häufig sei es schon vorgekommen, dass nur ein Anfangsbuchstabe anstatt des vollen Vornamens genannt sei. “Ein Fehler, den man dann aber im Ernstfall auch nur einmal macht”, so Sendler. Zuerst sollte geklärt werden, wie die Vertragsart aussehen soll. Viele Gründer hoffen, mit Hilfe eines Vertrages möglichst viele Haftungsrisiken ausschließen zu können. Aber: “Die Haftung zu begrenzen ist irre schwer. Manche Dinge kann man einfach vertraglich nicht komplett abdecken. Gerade für das Thema Haftung ist es dann ratsam, sich an eine Versicherung zu wenden und zu klären, welche Dinge versichert werden sollten”.

Rechtsanwalt Sebastian Hofacker bietet im hei.scheckheft Seminare zum Thema “Rechtlich sicher auftreten und werben in Internet und Social Media”. Foto: hei. Hamburger ExistenzgründungsInitiative

Achtgeben auf den Wettbewerb

Im zweiten Teil des hei.gründerfrühstücks widmete sich Sebastian Hofacker dem Markenrecht, dem Urheberrecht und dem Wettbewerbsrecht. Alles drei Rechtsgebiete, die gerade für Existenzgründer von besonderer Relevanz sind. Beim Thema Urheberrecht ging er besonders auf die Bildrechte ein. “Den Einsatz von Bildern auf der eigenen Website sollte man genau prüfen”, so sein Ratschlag. “Bildagenturen und Fotografen suchen heute aktiv nach Bildmaterial, das unerlaubterweise verwendet wird. Bei unrechtmäßiger Nutzung kann das dann schon mal ziemlich teuer werden”, so Hofacker.

Der richtige Umgang mit der “Marktverhaltensregel”

Und auch das Lauterkeitsrecht – gängiger bekannt unter dem Stichwort “unlauterer Wettbewerb” – wurde ausführlich beleuchtet. Beispielhaft sind die Preiswerbung oder gesundheitsbezogene Werbung besonders sensible Bereiche. “Wenn auf einem Craftbeer draufsteht, es sei besonders bekömmlich, dann verstößt diese Aussage gegebenenfalls gegen die Health Claims Verordnung. Die Kombination aus Alkohol und dem Wort ‘bekömmlich’ ist rechtlich gesehen mehr als schwierig”, sagte der Experte.

Beide Anwälte stehen für Fragen und Beratungsgespräche auch außerhalb ihrer Seminare im hei.scheckheft zur Verfügung.

 

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