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Artikel vom 10. October 2018

Einnahmenüberschussrechnung: Die vereinfachte Buchführung

Einnahmeüberschussrechnung

Was bleibt am Ende übrig? Mit der Einnahmeüberschussrechnung lassen sich Gewinne leicht errechnen. Foto: rawpixel via unsplash

Auch wenn der Begriff etwas sperrig ist: Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) bringt gerade Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden enorme Erleichterung bei der Abwicklung ihrer Buchhaltung. Laut Handelsgesetzbuch ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine „Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens“ nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren. Je nach erzielten Gewinnen muss dies aber nicht zwingend in Form einer Bilanzierung stattfinden. Die Einnahmenüberschussrechnung kann hier eine gute Alternative sein.

Die Buchhaltungs- und Existenzgründungsexpertin Sonya Eimann von Fortbildung Rechnungswesen erklärt beim nächsten hei.gründerfrühstück, welche Gründungen für die Einnahmenüberschussrechnung infrage kommen, wie mit der EÜR der Gewinn errechnet wird und wie sich dies auf die Einkommenssteuer auswirkt. Wir haben Sonya vorab drei Fragen gestellt.

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Artikel vom 01. August 2017

Butter bei die Fische: Der Finanzplan – Oder: Warum es wichtiger ist, ehrlich zu sich selbst zu sein

Die Geschäftsidee klingt überzeugend, in Gedanken werden schon die ersten Umsätze überschlagen, Büros oder Läden eingerichtet und erste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeplant. Um das Ganze zu sortieren, wird der Businessplan geschrieben. Was viele Gründerinnen und Gründer herausfordert, ist der Finanzplan. Im Finanzplan wird deutlich, ob die Geschäftsidee tragfähig und finanzierbar ist. Er beantwortet die große Frage: Kann ich von meiner Geschäftsidee leben? Weiterlesen

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