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Artikel vom 10. Oktober 2018

Einnahmenüberschussrechnung: Die vereinfachte Buchführung

Einnahmeüberschussrechnung

Was bleibt am Ende übrig? Mit der Einnahmeüberschussrechnung lassen sich Gewinne leicht errechnen. Foto: rawpixel via unsplash

Auch wenn der Begriff etwas sperrig ist: Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) bringt gerade Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden enorme Erleichterung bei der Abwicklung ihrer Buchhaltung. Laut Handelsgesetzbuch ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine „Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens“ nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren. Je nach erzielten Gewinnen muss dies aber nicht zwingend in Form einer Bilanzierung stattfinden. Die Einnahmenüberschussrechnung kann hier eine gute Alternative sein.

Die Buchhaltungs- und Existenzgründungsexpertin Sonya Eimann von Fortbildung Rechnungswesen erklärt beim nächsten hei.gründerfrühstück, welche Gründungen für die Einnahmenüberschussrechnung infrage kommen, wie mit der EÜR der Gewinn errechnet wird und wie sich dies auf die Einkommenssteuer auswirkt. Wir haben Sonya vorab drei Fragen gestellt.

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Artikel vom 20. Februar 2018

„Buchführung ist kein Hexenwerk“ – 3 Fragen an Christine Thoma von Datev

Foto: Jesus Kiteque via unsplash

Auf dem Hamburger Gründertag am 24. März in der Handelskammer Hamburg tummelt sich so einiges. Unter anderem Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, angehenden Gründern den Start in die Selbstständigkeit so leicht wie möglich zu machen. So auch die Software-Profis der Datev. Der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren (zumeist mittelständische) Mandanten zählt zu den größten in Deutschland. Mit innovativen Softwarelösungen wird die Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und (Jung-)Unternehmern effektiv unterstützt, insbesondere in den Bereichen Buchführung, Lohnbuchhaltung und Finanzcontrolling. Gerade diese Themen werden von Gründern in der stressigen Anfangsphase oft unterschätzt, sind jedoch für das Überleben eines Unternehmens entscheidend. „Dabei ist Buchführung kein Hexenwerk“, weiß Christine Thoma, Digitalisierungsexpertin bei Datev. Auf dem Hamburger Gründertag spricht sie zum Thema „Buchführung für Gründer – Mit den richtigen Tipps leichter als gedacht“ (9:45-10:45 Uhr, Alster-Zimmer). Wir haben ihr vorab drei Fragen gestellt.
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Artikel vom 28. April 2017

Arbeit erleichtern – 5 Tools für Gründer

Praktische Online-Tools erleichtern die Arbeit und sind häufig sogar kostenfrei. Foto: Pixabay

Es gibt viele nützliche Anwendungen, digitale Hilfsmittel und Tools für Gründer. Sie erleichtern das Arbeitsleben und die Zusammenarbeit untereinander. Wir haben uns umgeschaut und selbst ein wenig ausprobiert und stellen Euch hier einige digitale Tools, Apps und Angebote vor.

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Artikel vom 28. Juni 2016

Gründerstory: Existenzgründung mit Joghurt-Fliederbeer-Geschmack

Julia Tarazi startet mit dem Café Eisliebe in ihre erste Eis-Saison

Das Café Eisliebe ist nicht nur in Ottensen eine Institution: Sobald die Sonne rauskommt, pilgern Eisliebhaber aus ganz Hamburg zu dem kleinen Laden Bei der Reitbahn 2.
Existenzgründerin Julia Tarazi hat das Café übernommen und ist im Frühjahr in ihre erste Eis-Saison gestartet. Die hei. hat mit Julia über ihre Existenzgründung gesprochen.

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Artikel vom 20. April 2016

So sparen Gründer Steuern mit dem Investitionsabzugsbetrag

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Wenn Gründer mit ihrem Unternehmen in die Gewinnzone kommen, suchen sie oft nach Möglichkeiten, den Gewinn zu reduzieren, um weniger Steuern an das Finanzamt abführen zu müssen. Dabei kann der Investitionsabzugsbetrag eine echte Hilfe sein.

Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie „geplante Investitionen“ steuersparend absetzen, obwohl Sie noch nicht einmal etwas bezahlt haben.

Denn für geplante Investitionen können Sie bereits heute bis zu 40 Prozent der Kosten von Ihrem Gewinn abziehen. Weiterlesen

Artikel vom 25. Januar 2016

Mindestlohn und Minijobber: Das müssen Gründer wissen, wenn sie Arbeitgeber werden

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Für Existenzgründer bedeutet die Beschäftigung von Arbeitnehmern in der Regel nicht nur einen großen Schritt in ein völlig neues und ungewohntes Terrain sondern auch ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko.

Sowohl die bürokratischen Hürden als auch die wirtschaftlichen Risiken werden gerade für Existenzgründer durch die am 1.1.2015 in Kraft getretene Mindestlohnregelung erheblich verschärft.

So dürfte zwar inzwischen allgemein bekannt sein, dass nach dieser neuen Regelung jedem Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde zusteht. Weniger bekannt ist hingegen, welche Vergütungsbestandteile bei Berechnung des Mindestlohns überhaupt Berücksichtigung finden. Die Kenntnis hierüber ist jedoch für jeden Arbeitgeber, der die Frage beantworten will, ob er einen ausreichenden Lohn zahlt, von besonderer Bedeutung. Weiterlesen

Artikel vom 04. Dezember 2015

Häusliches Arbeitszimmer – Berücksichtigung ganz oder gar nicht?

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, dann können alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten uneingeschränkt geltend gemacht werden.

Ist das nicht der Fall, steht jedoch für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten immerhin noch bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.250 steuerlich abzugsfähig.

Was aber, wenn ein Arbeitszimmer teilweise auch privat genutzt wird, z.B. weil Sie Ihre „Arbeitsecke“ im Wohnzimmer oder im Flur eingerichtet haben? Weiterlesen

Artikel vom 04. November 2015

Geschenke richtig absetzen

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Machen Sie Ihren Geschäftsfreunden oder Mitarbeitern Geschenke, so sind diese Aufwendungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn die geltenden steuerlichen Regeln akribisch eingehalten werden. Denn solche Sachverhalte gehören erfahrungsgemäß zu den Bereichen, die sich Finanzamtsprüfer ganz genau anschauen.

Grundsätzlich ist ein Geschenk nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn es betrieblich veranlasst ist.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen Geschenken an Dritte (insbesondere an Geschäftsfreunde) und Geschenken bzw. sogenannten Aufmerksamkeiten, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt. Weiterlesen

Artikel vom 28. September 2015

„Lohnsteuer-Nachschau“ – unangekündigte Überraschung

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Seit der Gesetzgeber 2014 den Finanzämtern die Waffe „Lohnsteuer-Nachschau“ an die Hand gegeben hat, müssen Sie als Firmenchef zunehmend mit unangekündigten Kontrollen rechnen.

Anders als bei den herkömmlichen Betriebsprüfungen, die zuvor angemeldet werden müssen, räumt der Gesetzgeber der Finanzverwaltung hier analog zur „Umsatzsteuer-Nachschau“ umfangreiche Rechte ein, indem Kontrolleure unangekündigt Ihren Betrieb während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten und Einsicht in Ihre Lohnunterlagen nehmen dürfen. Weiterlesen

Artikel vom 03. August 2015

Gläserne Registrierkasse – spätestens ab 01.01.2017

Unternehmen, die überwiegend Barumsätze machen, lässt die Finanzverwaltung die Wahl zwischen zwei alternativen Möglichkeiten der Kassenführung, nämlich der elektronischen Registrierkasse oder der Schubladenkasse (auch Ladenkasse genannt).

Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Dr. Andreas Reiter, Steuerberater Commerz Kontor

Bestehen die Einnahmen in erheblichem Umfang aus Bargeld, wie z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel, dann ist die Verwendung einer Registrierkasse schon aus Gründen der Praktikabilität in aller Regel die einzige Alternative. Diese Situation nutzt die Finanzverwaltung für eine ständige Ausweitung ihres Zugriffs auf die elektronischen Daten sowie für immer strengere und ausufernde Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Weiterlesen

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