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Artikel vom 03. August 2015

Gläserne Registrierkasse – spätestens ab 01.01.2017

Unternehmen, die überwiegend Barumsätze machen, lässt die Finanzverwaltung die Wahl zwischen zwei alternativen Möglichkeiten der Kassenführung, nämlich der elektronischen Registrierkasse oder der Schubladenkasse (auch Ladenkasse genannt).

Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Dr. Andreas Reiter, Steuerberater Commerz Kontor

Bestehen die Einnahmen in erheblichem Umfang aus Bargeld, wie z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel, dann ist die Verwendung einer Registrierkasse schon aus Gründen der Praktikabilität in aller Regel die einzige Alternative. Diese Situation nutzt die Finanzverwaltung für eine ständige Ausweitung ihres Zugriffs auf die elektronischen Daten sowie für immer strengere und ausufernde Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Weiterlesen

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