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Artikel vom 06. Juli 2018

Weniger selbst und ständig: Mit Kooperationen Synergien nutzen und Wettbewerbsvorteile schaffen

Wer mit Kooperationspartnern zusammenarbeitet, erschließt sich im Wettbewerb einen Vorteil.

Durch Kooperationen mit anderen Unternehmern wird es möglich, Kunden ein größeres Angebotsportfolio zu bieten. Foto: rawpixel via Unsplash

Einzelunternehmer kennen häufig das Gefühl: Eine interessante Anfrage flattert ins Haus – die Anforderungen sind hoch, das Projekt groß – und unweigerlich kommt die Frage auf: Kann ich das mit meinen Kapazitäten überhaupt stemmen? Und: Decken meine Kompetenzen die Anforderungen hinreichend ab? Aus solchen Situationen entstehen häufig Kooperationen – also die (projektbezogene) Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Unternehmen. Dass eine Kooperation auch dauerhaft sinnvoll sein kann, weiß Claudia Pastorino von Visbal Unternehmensentwicklung. Die Gründungsberaterin war bei unserem hei.gründerfrühstück zu Gast – wir haben ihre Infos und Tipps zusammengetragen.

Welche Vorteile bringen Kooperationen?

Tun sich Unternehmen zusammen, die sich inhaltlich ergänzen, entstehen oft spannende Synergien: So kann zum einen jeder Unternehmer seinen Kunden ein breiteres Angebotsportfolio anbieten und somit größere bzw. komplexere Aufträge annehmen. Dies ist ein immenser Wettbewerbsvorteil. Durch Empfehlungen des jeweils anderen Partners an bestehende Kundenkontakte wächst zudem die potentielle Auftragszahl. Umgekehrt lassen sich notwendige Aufgaben wie z. B. die Akquise von Neukunden unter den Partnern aufteilen und wertvolle Zeit wird gespart. Nicht zuletzt findet durch die intensive Zusammenarbeit auch ein Wissensaustausch statt, der den eigenen Horizont erweitert und zu neuen Projekten animiert.

Warum kooperieren und nicht direkt gemeinsam gründen?

Eine Kooperation ist eine hervorragende Gelegenheit, um eine mögliche gemeinsame Gründung zu „testen“. Man lernt die Kompetenzen, aber auch Eigenarten des jeweils anderen aus erster Hand kennen. Stellen die Kooperationspartner dann fest, dass eine Zusammenarbeit nicht wie erhofft funktioniert (was durchaus häufig vorkommt), können sich die Wege weitaus unkomplizierter trennen, als wenn bereits gemeinschaftlich gegründet wurde.

Umfang und Dauer von Kooperationen sollten vor Beginn der Zusammenarbeit festgelegt werden.

Beide Partner sollten sich darüber einig sein, welche beruflichen und persönlichen Ziele sie verfolgen, bevor eine Kooperation vereinbart wird. Foto: rawpixel via Unsplash.

Welche Voraussetzungen sollten die Kooperationspartner mitbringen?

Zunächst macht es natürlich Sinn, dass die Disziplinen eine inhaltliche Schnittmenge haben und sich dabei gegenseitig ergänzen, um den Kunden einen echten Mehrwert zu bieten. So ist eine Kooperation von einem Grafikdesigner mit einem Website-Programmierer sicherlich erfolgsversprechender als mit einem Café-Betreiber, weil potentiell zusammenhängende Kundenbedürfnisse angesprochen werden.

Unabhängig davon sollten beide Partner sich darüber einig sein, welche beruflichen und persönlichen Ziele und Visionen sie verfolgen. Plant der eine, lediglich auf schnellem Wege Geld mit seinem Unternehmen zu verdienen, der andere hingegen brennt für sein Schaffen und will sein Produkt nachhaltig auf- und ausbauen, macht eine Partnerschaft wenig Sinn. Konflikte, Missverständnisse und Fehlentscheidungen sind hier vorprogrammiert. Auch ist Vorsicht geboten, wenn Freunde sich zusammen tun. Hier wird im Vorfeld selten objektiv über Ziele und Visionen gesprochen – weil man den anderen ja vermeintlich schon gut kennt. Das kann böse Folgen haben – auch für die Freundschaft.

Was sollte unbedingt beachtet werden?

Die Konditionen der kooperativen Zusammenarbeit sollten vorab genau definiert und schriftlich festgehalten werden. Wichtig ist, dass diese Art der Zusammenarbeit dem Kunden gegenüber transparent gemacht wird. Es macht Sinn, dass ein Partner als Projektleiter und Ansprechpartner für den Kunden agiert. So vermeidet man Missverständnisse. Denn was viele unterschätzen: Wird dem Kunden suggeriert, dass die Partner gemeinschaftlich eine Dienstleitung oder ein Produkt anbieten, müssen auch beide Partner im Schadensfall haften – auch wenn nur einer der beiden für den Schaden verantwortlich ist.

Weitere Infos zum Thema gibt Claudia Pastorino in ihrem hei. Seminar „Erfolgreich gründen mit Hilfe von Netzwerken und Kooperationen“. Der nächste Termin in 2018 ist am 7.11.. Mehr Infos zur Veranstaltung findet Ihr hier, den Antrag für das hei.scheckheft hier.

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