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Artikel vom 10. Januar 2018

Markenschutz: „Unternehmensnamen und Logos sind Alleinstellungsmerkmale, die man schützen muss“

Jochen Halfmann

Markenschutz-Experte Jochen Halfmann vom IPC, Foto: Jochen Halfmann

Der Unternehmensname ist gefunden und wird fleißig nach außen kommuniziert, und sogar ein schickes Logo ziert den eigenen Internetauftritt. Aber ist die „Marke“ überhaupt ausreichend geschützt? Und was, wenn ein anderes Unternehmen bereits einen ähnlichen Namen oder ein ähnliches Logo verwendet, ohne dass man davon etwas mitbekommen hat? Welche Möglichkeiten gibt es, seine Geschäftsidee bzw. sein Produkt vor Nachahmern zu schützen? Jochen Halfmann vom IPC Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg erläutert beim kommenden hei.gründerfrühstück die notwendigen Schritte der schutzrechtlichen Absicherung von Marken und Geschäftsideen. Wir haben ihm vorab drei Fragen gestellt.

Als Gründer habe ich so viele Baustellen und Kosten. Wenn ich nicht gerade eine revolutionäre Geschäftsidee in der Schublade habe, sondern z. B. lediglich eine „normale“ Dienstleistung anbiete – muss ich mich überhaupt um den Schutz meiner Marke kümmern? Was bringt mir das für Vorteile?

Namen und Logos sind häufig ganz wichtige Marketinginstrumente. Sie sind das, woran sich der Kunde erinnert, wenn er ein gutes Angebot nochmal bekommen will. Marken können Alleinstellungsmerkmale sein, die man schützen muss, falls möglich, um Nachahmer fernzuhalten.

Wie finde ich heraus, ob nicht jemand anderes bereits eine ähnliche Marke besitzt? Google stößt da schnell an seine Grenzen.

Internet-Suchmaschinen sind tatsächlich nicht gut geeignet, um herauszufinden, ob die geplante eigene Marke ein Konfliktrisiko darstellt. Beim IPC Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg bieten wir an, mit unserer Unterstützung in einer Spezial-Datenbank nach ähnlichen Marken zu recherchieren. Der Besuch im IPC lohnt ganz sicher für jeden Gründer.

Immer mal wieder hört man von jungen Gründern, die von alteingesessenen Unternehmen – trotz eingetragener Marke – wegen Markenschutzverletzung abgemahnt werden. Was ist da schief gelaufen?

Davon hören wir leider auch. Das Deutsche Patent-und Markenamt überprüft bei einer Markenanmeldung nicht, ob es bereits ältere, verwechselbare Marken gibt, die vielleicht zu einem Konflikt führen könnten. Also empfiehlt es sich, als ersten Schritt selber gründliche Markenrecherchen durchzuführen. Dazu, und wie man Marken anmeldet, beim Gründerfrühstück mehr.

Vielen Dank! Wir freuen uns schon sehr auf das hei.gründerfrühstück!

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