Egal ob als Freiberufler oder Gewerbetreibender: Um den Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt kommt man im Gründungsprozess nicht herum. Und das ist auch gut so – denn das Finanzamt nimmt nicht nur die steuerliche Einordnung vor, es legt zum Beispiel auch fest, wann Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind und vergibt die Steuernummern. Als langjährige Partner der hei. kennen sich Franziska Menzel und Christian Hänchen bestens aus mit den Fragen und Stolperfallen, die Gründer in der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt haben. Als Betriebsprüferin beim Finanzamt Hamburg-Oberalster bzw. als Referent bei der Finanzbehörde Hamburg haben wir sie zu genau diesen Themen befragt. Weiterlesen
Gastbeitrag: Schuhkarton oder papierlos – welcher Buchhaltungstyp bist Du?
Jeden Monat stellt sich einer unsere hei. Seminar-Anbieter mit einem Gastbeitrag vor. Heute gibt uns Gründungsexpertin Nicole Stroot Tipps für die Suche nach einem geeigneten Steuerberater. Weiterlesen
Klassische Fehler beim Gründen – und wie man sie vermeidet
“Klassische Fehler beim Gründen” – darum drehte sich gestern im Rahmen der Gründerwoche Deutschland alles bei der Veranstaltung der hei. hier in Hamburg. Wir hatten zur Panel-Diskussion unter dem Motto “Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten” geladen – und die Hütte war mit rund 60 Besuchern voll. Neben den zwei Gründern Beate Helbing von spect style und Jonny Kohlhaas von ROOTS + FRUITS diskutierten Helmut Burmeier von den Wirtschaftssenioren sowie Franziska Menzel vom Finanzamt Hamburg-Oberalster über Gründungsfehler, Hindernisse und wie man sie überwindet.
Unsere Kollegin Sylvie Bruns führte als Moderatorin charmant durch das Gespräch und ließ nicht locker beim auf den Zahn fühlen. Für Euch haben wir die 10 Tipps, wie ihr klassische Ausrutscher beim Gründen vermeidet, hier noch einmal zusammengestellt. Für einen tieferen Einblick in die Ursachen für das Scheitern eines Unternehmens in den ersten fünf Jahren schaut auch in die hei. Studie “Alles im Blick? Herausforderungen junger Unternehmer in Hamburg”, die als Basis der Panel-Diskussion diente.
Gründerwoche 2017: Wir machen mit!
Vom 13. bis 19. November 2017 steht Gründer-Deutschland Kopf: Während der Gründerwoche Deutschland bieten bundesweit Partner-Institutionen über 1.000 Workshops, Seminare, Wettbewerbe und viele weitere Veranstaltungen rund um das Thema berufliche Selbstständigkeit an. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzen sie damit Impulse für eine neue Gründungskultur und ein besseres Gründungsklima in Deutschland. Schließlich gründet ja nicht jeder in der Gründungshauptstadt…;-) Wir von der hei. sind natürlich mit dabei!
Freiberufler vs. Gewerbetreibender – „Nicht jeder Gründer, der sich für einen Freiberufler hält, ist auch einer“
Ob man nun will oder nicht: Früher oder später muss sich jeder Gründer mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Dass nicht jede selbstständige Tätigkeit einheitlich besteuert wird und manchmal Feinheiten die genaue Einkunftsart und damit die Steuer sowie Buchführungsart bestimmen, erklärten die Experten vom Finanzamt Hamburg-Oberalster am vergangenen Dienstag beim hei.gründerfrühstück. Zwei Referenten – Betriebsprüfer Christian Hänchen und Franziska Menzel – sowie Sachgebietsleiter Heinz-Georg Ohst standen den rund 50 Teilnehmern des Gründerfrühstücks Rede und Antwort – und stellten gleich zu Beginn klar: „Nicht jeder Gründer, der sich für einen Freiberufler hält, ist auch einer.“
“Seid bloß nicht kontaktscheu” – Wie das Finanzamt Gründern hilft
Viele Gründer haben Scheu vor dem Thema “Finanzamt”- zu groß ist das Unwissen und die Sorge, etwas falsch zu machen oder zu vergessen. Um genau diese Scheu abzubauen, haben wir für das nächste hei.gründerfrühstück im Mai ein paar Experten aus dem Finanzamt Hamburg-Oberalster eingeladen. Vorab verrät uns Heinz-Georg Ohst, Sachgebietsleiter Betriebsprüfung, wie eine Zusammenarbeit mit dem Finanzamt für Existenzgründer gut funktionieren kann. Weiterlesen
Keine Angst vorm Finanzamt! Was Gründer über Steuern, Buchhaltung und Finanzplanung wissen sollten
Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft: Sobald man den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, kommen einige Behördengänge und bürokratische Aufgaben auf einen zu. Vor allem die “Angst” vorm Finanzamt und die Sorge um das Thema Finanzbuchhaltung und Steuern allgemein ist oft ausgeprägt. Mit den von unserem Partner CommerzKontor zur Verfügung gestellten Tipps geben wir Euch an die Hand, worauf ihr während der Gründungsphase achten solltet.
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So sparen Gründer Steuern mit dem Investitionsabzugsbetrag
Wenn Gründer mit ihrem Unternehmen in die Gewinnzone kommen, suchen sie oft nach Möglichkeiten, den Gewinn zu reduzieren, um weniger Steuern an das Finanzamt abführen zu müssen. Dabei kann der Investitionsabzugsbetrag eine echte Hilfe sein.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie „geplante Investitionen“ steuersparend absetzen, obwohl Sie noch nicht einmal etwas bezahlt haben.
Denn für geplante Investitionen können Sie bereits heute bis zu 40 Prozent der Kosten von Ihrem Gewinn abziehen. Weiterlesen
Mindestlohn und Minijobber: Das müssen Gründer wissen, wenn sie Arbeitgeber werden
Für Existenzgründer bedeutet die Beschäftigung von Arbeitnehmern in der Regel nicht nur einen großen Schritt in ein völlig neues und ungewohntes Terrain sondern auch ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko.
Sowohl die bürokratischen Hürden als auch die wirtschaftlichen Risiken werden gerade für Existenzgründer durch die am 1.1.2015 in Kraft getretene Mindestlohnregelung erheblich verschärft.
So dürfte zwar inzwischen allgemein bekannt sein, dass nach dieser neuen Regelung jedem Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde zusteht. Weniger bekannt ist hingegen, welche Vergütungsbestandteile bei Berechnung des Mindestlohns überhaupt Berücksichtigung finden. Die Kenntnis hierüber ist jedoch für jeden Arbeitgeber, der die Frage beantworten will, ob er einen ausreichenden Lohn zahlt, von besonderer Bedeutung. Weiterlesen
Häusliches Arbeitszimmer – Berücksichtigung ganz oder gar nicht?
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, dann können alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten uneingeschränkt geltend gemacht werden.
Ist das nicht der Fall, steht jedoch für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten immerhin noch bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.250 steuerlich abzugsfähig.
Was aber, wenn ein Arbeitszimmer teilweise auch privat genutzt wird, z.B. weil Sie Ihre „Arbeitsecke“ im Wohnzimmer oder im Flur eingerichtet haben? Weiterlesen