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Artikel vom 01. März 2017

Steuertipp: Absetzbare Kinderbetreuungskosten

Wenn Oma oder Opa das Kind betreuen, müssen klare, eindeutige und nachvollziehbare Vereinbarungen getroffen worden sein. Foto: hei. Hamburger ExistenzgründungsInitiative

Nicht wenige Gründerinnen und Gründer sind auch (schon oder bald) Eltern. Legt man los mit der Selbstständigkeit, stellt sich schnell die Frage nach der Absetzbarkeit von den Kosten für Kita, Kindergarten, Tagesmutter, Hort und ähnlichem. Mit den von unserem Partner CommerzKontor zur Verfügung gestellten Steuertipps, geben wir Euch hier einen Einblick in das Thema Kinderbetreuungskosten.

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