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Artikel vom 18. Oktober 2016

„Seine eigenen AGB sollte man verstehen“ – Die wichtigsten Tipps rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gründer

Viele Gründer rollen beim Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – mit den Augen. Zu kompliziert und zu unverständlich. Wer steigt durch so ein Klauselwerk schon durch? Dass das Thema aber gerade für Gründer relevant ist und wie man sich am sinnvollsten den eigenen AGB nähert, erläuterte Dr. Stefanie Bergmann beim hei.gründerfrühstück im Oktober. Sie ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und seit vielen Jahren Expertin im hei.Scheckheft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - für Gründer ein relevantes Thema

AGB für Gründer – Wissenswertes und Tipps lieferte Dr. Stefanie Bergmann beim hei.gründerfrühstück

 

Eher Pflicht als Kür: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gründer

Die klare Empfehlung der Anwältin lautet: Ja, AGB machen auch für Gründer Sinn. Sie sollten definitiv ein Bestandteil des Unternehmeralltags werden. Zudem erleichtern AGB die Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern, da sie als vorformulierte Vertragsbedingungen nicht bei jedem Geschäftsabschluss neu ausgehandelt werden müssen. Aber: Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten vor Verwendung unbedingt juristisch geprüft und individuell angepasst werden. „Bei falschen AGB, die im Internet veröffentlicht werden, kann schnell eine Abmahnung die Konsequenz sein“, warnt Stefanie Bergmann.

Wirksame Einbeziehung von AGB

Als nächstes steht der Gründer vor der Frage, wie er seine AGB wirksam in den Vertragsschluss einbezieht. Hier gilt: Nur wenn rechtzeitig „bei Vertragsabschluss“ oder zuvor auf die AGB hingewiesen wird, werden diese auch juristisch wirksam. Finden sich die AGB erst auf dem Lieferschein oder der Rechnung, ist es zu spät. Auch eine rein mündliche Einbeziehung der AGB ist nicht ausreichend. „Am besten weist man in der Vertragsformulierung ganz eindeutig auf die AGB hin, also schon im Bestell- oder Auftragsformular“, rät Stefanie Bergmann. Kommt ein Vertrag nicht schriftlich zustande, müssen die AGB deutlich sichtbar am Ort des Vertragsabschlusses aushängen.

Auch Gründer sollten AGB formulieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Knapp 60 Zuhörer lauschten diesem relevanten Thema für Gründer

Inhalte von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wer denkt, dass AGB automatisch immer unzählige Seiten mit schwer verständlichen Formulierungen umfassen (müssen), der irrt. Bei der Formulierung der Inhalte für die eigenen AGB gilt: einfach, übersichtlich, verständlich. „Seine eigenen AGB sollte man bitte auch verstehen“, so Stefanie Bergmann. „In bestimmten Berufen reicht auch manchmal ein Drei- oder Vierzeiler, um alle wichtigen Punkte der AGB abzudecken“, so Bergmann weiter.

Folgende Fragen und Themen dienen einer ersten Orientierung für die Formulierung der AGB:

  1. Was für eine Leistung biete ich an? Ziel: Haftungsbegrenzung des Auftragnehmers
  2. Wie sehen die Regelungen zum Honorar und seiner Fälligkeit aus? Ziel: Pünktliche und baldige Zahlung des Honorars
  3. Wie gehe ich mit Verzug um? Ziel: Risikobegrenzung und Erhalt von Verzugszins
  4. Was tue ich, wenn Mängel auftreten? Wie gehe ich mit Nachbesserung, Gewährleistung und Haftung um? Hier rät die Expertin, möglichst nur eine Nachbesserung, nicht aber eine Neuerstellung anzubieten und ein Wahlrecht zwischen den Nacherfüllungsarten einzuräumen.
  5. Begrenzung des Schadensersatzes? Ziel: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  6. Verjährungsregelung? Ziel: Möglichst kurze Verjährungsfrist
  7. Schriftformklausel? Ziel: keine Geltung mündlicher Abreden
  8. Ggf. Eigentumsvorbehalt? Ziel: Sicherung des Eigentums bis zum Erhalt des vollständigen Kaufpreises
  9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ran an die eigenen AGB!

„Wer faire vertragliche Grundlagen für die Geschäftsbeziehung und für seine eigene Leistung sichern will, kommt um die Formulierung eigener AGB nicht drum rum“, findet Stefanie Bergmann. Zusammengefasst bringt die Juristin die Notwendigkeit und Vorteile von AGB folgendermaßen zum Ausdruck: „In den AGB können die Kunden allgemein nachlesen, was mein Leistungsumfang ist und ich muss keine übertriebenen Nachbesserungen vornehmen. Ich schütze mich mit AGB, falls mal ein wichtiger Kunde abspringt, ich begrenze meine Haftung und ich riskiere keine Abmahnung.“ Kurzum: Es lohnt sich, sich an die eigenen AGB heranzutrauen!

Das nächste hei.gründerfrühstück findet Anfang November statt. Bei Interesse meldet Euch über unser Kontaktformular.

 

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