Egal ob als Freiberufler oder Gewerbetreibender: Um den Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt kommt man im Gründungsprozess nicht herum. Und das ist auch gut so – denn das Finanzamt nimmt nicht nur die steuerliche Einordnung vor, es legt zum Beispiel auch fest, wann Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind und vergibt die Steuernummern. Als langjährige Partner der hei. kennen sich Franziska Menzel und Christian Hänchen bestens aus mit den Fragen und Stolperfallen, die Gründer in der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt haben. Als Betriebsprüferin beim Finanzamt Hamburg-Oberalster bzw. als Referent bei der Finanzbehörde Hamburg haben wir sie zu genau diesen Themen befragt. Weiterlesen
Artikel vom 07. August 2019