Viele Unternehmen müssen bis spätestens Ende 2016 ihre Kassen nachrüsten. Denn ab dem 1. Januar 2017 müssen Registrierkassen getätigte Buchungen elektronisch auslesbar abspeichern (“Gläserne Registrierkasse”). Konkret heißt das, dass jede elektronische Kasse in der Lage sein muss, alle Entstehungsdaten fälschungssicher zu dokumentieren. Grund sind die GoBD – die vom Bundesfinanzministerium erlassenen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie tätige Unternehmen, die mit großen Mengen Bargeld hantieren, sind hiervon betroffen. Gerade Gründer, die in diesen Bereichen selbstständig sind oder eine Selbständigkeit planen, stehen bei diesem Thema jedoch vor einer Menge Fragen. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir mit Christoph Brem, Geschäftsführer der Inventorum GmbH, über die „Gläserne Registrierkasse“ gesprochen.
Gläserne Registrierkasse – spätestens ab 01.01.2017
Unternehmen, die überwiegend Barumsätze machen, lässt die Finanzverwaltung die Wahl zwischen zwei alternativen Möglichkeiten der Kassenführung, nämlich der elektronischen Registrierkasse oder der Schubladenkasse (auch Ladenkasse genannt).
Bestehen die Einnahmen in erheblichem Umfang aus Bargeld, wie z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel, dann ist die Verwendung einer Registrierkasse schon aus Gründen der Praktikabilität in aller Regel die einzige Alternative. Diese Situation nutzt die Finanzverwaltung für eine ständige Ausweitung ihres Zugriffs auf die elektronischen Daten sowie für immer strengere und ausufernde Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Weiterlesen