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Artikel vom 22. November 2016

„Gläserne Registrierkasse“ – Die gesetzlichen Anforderungen an Kassensysteme ändern sich

Viele Unternehmen müssen bis spätestens Ende 2016 ihre Kassen nachrüsten. Denn ab dem 1. Januar 2017 müssen Registrierkassen getätigte Buchungen elektronisch auslesbar abspeichern („Gläserne Registrierkasse“). Konkret heißt das, dass jede elektronische Kasse in der Lage sein muss, alle Entstehungsdaten fälschungssicher zu dokumentieren. Grund sind die GoBD – die vom Bundesfinanzministerium erlassenen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie tätige Unternehmen, die mit großen Mengen Bargeld hantieren, sind hiervon betroffen. Gerade Gründer, die in diesen Bereichen selbstständig sind oder eine Selbständigkeit planen, stehen bei diesem Thema jedoch vor einer Menge Fragen. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir mit Christoph Brem, Geschäftsführer der Inventorum GmbH, über die „Gläserne Registrierkasse“ gesprochen.

Christoph Brem, Geschäftsführer von Inventorum, ist Experte für Kassensysteme und ihre Anforderungen

Weiß über die gesetzlichen Anforderungen an Kassensysteme Bescheid: Christoph Brem, Geschäftsführer der Inventorum GmbH

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