Auch wenn der Begriff etwas sperrig ist: Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) bringt gerade Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden enorme Erleichterung bei der Abwicklung ihrer Buchhaltung. Laut Handelsgesetzbuch ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine „Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens“ nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren. Je nach erzielten Gewinnen muss dies aber nicht zwingend in Form einer Bilanzierung stattfinden. Die Einnahmenüberschussrechnung kann hier eine gute Alternative sein.
Die Buchhaltungs- und Existenzgründungsexpertin Sonya Eimann von Fortbildung Rechnungswesen erklärt beim nächsten hei.gründerfrühstück, welche Gründungen für die Einnahmenüberschussrechnung infrage kommen, wie mit der EÜR der Gewinn errechnet wird und wie sich dies auf die Einkommenssteuer auswirkt. Wir haben Sonya vorab drei Fragen gestellt.