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Artikel vom 10. Oktober 2018

Einnahmenüberschussrechnung: Die vereinfachte Buchführung

Einnahmeüberschussrechnung

Was bleibt am Ende übrig? Mit der Einnahmeüberschussrechnung lassen sich Gewinne leicht errechnen. Foto: rawpixel via unsplash

Auch wenn der Begriff etwas sperrig ist: Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) bringt gerade Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden enorme Erleichterung bei der Abwicklung ihrer Buchhaltung. Laut Handelsgesetzbuch ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine „Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens“ nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren. Je nach erzielten Gewinnen muss dies aber nicht zwingend in Form einer Bilanzierung stattfinden. Die Einnahmenüberschussrechnung kann hier eine gute Alternative sein.

Die Buchhaltungs- und Existenzgründungsexpertin Sonya Eimann von Fortbildung Rechnungswesen erklärt beim nächsten hei.gründerfrühstück, welche Gründungen für die Einnahmenüberschussrechnung infrage kommen, wie mit der EÜR der Gewinn errechnet wird und wie sich dies auf die Einkommenssteuer auswirkt. Wir haben Sonya vorab drei Fragen gestellt.

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Artikel vom 29. September 2016

Keine Angst vorm Finanzamt! Was Gründer über Steuern, Buchhaltung und Finanzplanung wissen sollten

Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaften: Gründer haben mit vielen Institutionen Kontakt

Kurz nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Foto: INGimage

Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft: Sobald man den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, kommen einige Behördengänge und bürokratische Aufgaben auf einen zu. Vor allem die „Angst“ vorm Finanzamt und die Sorge um das Thema Finanzbuchhaltung und Steuern allgemein ist oft ausgeprägt. Mit den von unserem Partner CommerzKontor zur Verfügung gestellten Tipps geben wir Euch an die Hand, worauf ihr während der Gründungsphase achten solltet.

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