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Artikel vom 02. Juli 2015

Umsatzsteuernachschau – immer freundlich bleiben

Für jeden Firmenchef eine Schreckensvision: Sie kommen morgens nichtsahnend ins Büro und vor Ihrer Tür stehen unangemeldet Kontrolleure des Finanzamts.

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Das muss nicht zwangsläufig gleich die Steuerfahndung sein. Häufig sind es vielmehr ganz normale Beamte, die einen Blick auf die für die Umsatzsteuer relevanten Dateien, Unterlagen und Geschäftspapiere Ihres Unternehmens werfen wollen.

Nicht selten gerät ein Unternehmen ganz ohne eigenes Zutun in diese Art der Kontrolle, die im Fachjargon als „Umsatzsteuernachschau“ bezeichnet wird. Es sind in diesen Fällen sogenannte „Kontrollmitteilungen“ anderer Finanzämter, die den Betreffenden den Besuch der Prüfer bescheren. Werden nämlich bei Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten verdächtige Sachverhalte festgestellt, so verschickt deren Finanzamt entsprechende Mitteilungen an die Finanzämter der anderen Beteiligten. Weiterlesen

Artikel vom 19. Mai 2015

Gewerbebetrieb oder freier Beruf?

Während der Gewerbebetrieb der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, sind die freien Berufe hiervon ausgenommen. Die Entscheidung über die Zuordnung ist daher bares Geld wert.

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie insbesondere auch die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Vermessungsingenieure. Unternehmer in diesen Bereichen müssen zudem aufgrund Ihrer Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sein, um als Freiberufler eingestuft werden zu können.

Jede andere selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist eine gewerbliche Tätigkeit, sofern sie nicht als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder einer sonstigen selbständigen Tätigkeit, wie etwa der Verwaltung eigenen Vermögens, anzusehen ist. Weiterlesen

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