Sie haben Fragen?
Dann rufen sie uns an!
Telefon 040 611 700 700

Artikel vom 04. November 2015

Geschenke richtig absetzen

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Machen Sie Ihren Geschäftsfreunden oder Mitarbeitern Geschenke, so sind diese Aufwendungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn die geltenden steuerlichen Regeln akribisch eingehalten werden. Denn solche Sachverhalte gehören erfahrungsgemäß zu den Bereichen, die sich Finanzamtsprüfer ganz genau anschauen.

Grundsätzlich ist ein Geschenk nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn es betrieblich veranlasst ist.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen Geschenken an Dritte (insbesondere an Geschäftsfreunde) und Geschenken bzw. sogenannten Aufmerksamkeiten, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt. Weiterlesen

Facebook Twitter LinkedIn Newsletter abonnieren