Auf dem Hamburger Gründertag am 24. März in der Handelskammer Hamburg tummelt sich so einiges. Unter anderem Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, angehenden Gründern den Start in die Selbstständigkeit so leicht wie möglich zu machen. So auch die Software-Profis der Datev. Der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren (zumeist mittelständische) Mandanten zählt zu den größten in Deutschland. Mit innovativen Softwarelösungen wird die Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und (Jung-)Unternehmern effektiv unterstützt, insbesondere in den Bereichen Buchführung, Lohnbuchhaltung und Finanzcontrolling. Gerade diese Themen werden von Gründern in der stressigen Anfangsphase oft unterschätzt, sind jedoch für das Überleben eines Unternehmens entscheidend. “Dabei ist Buchführung kein Hexenwerk“, weiß Christine Thoma, Digitalisierungsexpertin bei Datev. Auf dem Hamburger Gründertag spricht sie zum Thema „Buchführung für Gründer – Mit den richtigen Tipps leichter als gedacht“ (9:45-10:45 Uhr, Alster-Zimmer). Wir haben ihr vorab drei Fragen gestellt.
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Freiberufler vs. Gewerbetreibender – „Nicht jeder Gründer, der sich für einen Freiberufler hält, ist auch einer“
Ob man nun will oder nicht: Früher oder später muss sich jeder Gründer mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Dass nicht jede selbstständige Tätigkeit einheitlich besteuert wird und manchmal Feinheiten die genaue Einkunftsart und damit die Steuer sowie Buchführungsart bestimmen, erklärten die Experten vom Finanzamt Hamburg-Oberalster am vergangenen Dienstag beim hei.gründerfrühstück. Zwei Referenten – Betriebsprüfer Christian Hänchen und Franziska Menzel – sowie Sachgebietsleiter Heinz-Georg Ohst standen den rund 50 Teilnehmern des Gründerfrühstücks Rede und Antwort – und stellten gleich zu Beginn klar: „Nicht jeder Gründer, der sich für einen Freiberufler hält, ist auch einer.“
“Gläserne Registrierkasse” – Die gesetzlichen Anforderungen an Kassensysteme ändern sich
Viele Unternehmen müssen bis spätestens Ende 2016 ihre Kassen nachrüsten. Denn ab dem 1. Januar 2017 müssen Registrierkassen getätigte Buchungen elektronisch auslesbar abspeichern (“Gläserne Registrierkasse”). Konkret heißt das, dass jede elektronische Kasse in der Lage sein muss, alle Entstehungsdaten fälschungssicher zu dokumentieren. Grund sind die GoBD – die vom Bundesfinanzministerium erlassenen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie tätige Unternehmen, die mit großen Mengen Bargeld hantieren, sind hiervon betroffen. Gerade Gründer, die in diesen Bereichen selbstständig sind oder eine Selbständigkeit planen, stehen bei diesem Thema jedoch vor einer Menge Fragen. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir mit Christoph Brem, Geschäftsführer der Inventorum GmbH, über die „Gläserne Registrierkasse“ gesprochen.
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Gründerfrühstück der hei. am 16. Februar 2016
Buchführung als wichtiger Copilot
Egal ob Sie sich in der Start- oder Wachstumsphase einer Existenzgründung befinden. Im alltäglichen Geschäft sollten die Zahlen aus Ihrer Buchführung Ihr „Copilot“ sein und Ihnen als Instrument bei Ihrer Unternehmensführung dienen.
Wir laden Sie herzlich ein, bei unserem nächsten Gründerfrühstück mehr über den Einblick und Nutzen Ihrer eigenen Geschäftszahlen zu erfahren. Weiterlesen